Infrastruktur

Betone für Industrieanlagen

Abscheideanlagen für Leichtflüssigkeiten (LAU-Anlagen)

Abscheideanlagen für Leichtflüssigkeiten sind zum Abtrennen von organischen Kohlenwasserstoffen mineralischen Ursprungs aus Oberflächen- oder Abwässer bestimmt. Die Anlagen unterliegen i. d. R. nicht nur den Anforderungen der Stahlbetonbauweise hinsichtlich ihrer Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit, sondern auch den Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und je nach Ursprung der Leichtflüssigkeit der DIN EN 858-1 oder einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Konstruktive Kriterien an die Bauteile, Schadensbilder und Instandsetzungsmaßnahmen werden hierbei nochmal aus der Perspektive wasserrechtlicher Anforderungen betrachtet und unterliegen meist erhöhten Anforderungen.

Zu spezifischen Verwendungsnachweisen eingesetzter Baustoffe und ggf. zusätzliche Sachkundenachweisen informiert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt).

 

Beispiel 1 – Blasenbildung an der Beschichtung eines Leichtflüssigkeitsabscheiders

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