Historische Bausubstanz

Regelwerke

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Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR IH)​

Mit Einführung der Technischer Baubestimmungen (ThürVVTB) durch die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 14. November 2022 ist auch in Thüringen die Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung) verbindlicher Bestandteil der Landesbauordnung. Was inhaltlich schon länger bekannt war ist damit auch im Alltag für Planende und Ausführende anzuwenden. ​

Zu beachten sind dabei die noch unterschiedlichen Positionen des DIBt und den Herstellern der Bauprodukte zu den Themen Verwendungs-nachweis und Übereinstimmungsnachweis. ​

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